Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
- Stand: 19.10.2026
Unser Anspruch
Diese Website soll für alle Menschen gut nutzbar sein, auch mit Screenreader, nur mit Tastatur oder mit starker Vergrößerung. Wir bauen barrierefreie Websites für unsere Kunden. Unsere eigene Seite halten wir deshalb an denselben Maßstab.
Diese Erklärung gilt für die Website zeho-webvision.com.
Stand der Umsetzung
Unser Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Diese Anforderungen sind auch Teil der europäischen Norm EN 301 549.
Das haben wir umgesetzt:
- vollständige Bedienung mit der Tastatur und ein gut sichtbarer Fokus, der nicht von fest stehenden Elementen verdeckt wird
- klare Überschriften-Struktur, Seitenbereiche (Landmarks) und ein Link zum Überspringen der Navigation
- Kontraste von mindestens 4,5:1 für Text und 3:1 für Bedienelemente, automatisch getestet
- Darstellung ohne waagrechtes Scrollen ab 320 Pixel Breite, das entspricht einer Vergrößerung auf 400 Prozent
- Schaltflächen und Links mit ausreichend großer Klickfläche
- Formulare mit sichtbaren Beschriftungen, verständlichen Fehlermeldungen und Unterstützung für automatisches Ausfüllen
- keine automatisch laufenden Animationen ohne Pause, Rücksicht auf die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- Textalternativen für Bilder mit Inhalt
- alle Inhalte auch ohne JavaScript lesbar
- kein Cookie-Banner, das Inhalte verdeckt, weil die Website keine Cookies setzt
So prüfen wir
Automatisch: Bei jeder Änderung prüfen wir alle Seiten mit axe und Lighthouse bei 390 und 1440 Pixel Breite, dazu Kontraste, waagrechtes Scrollen bei 320 Pixel und die Lesbarkeit ohne JavaScript. Werden dabei Fehler gefunden, geht die Änderung nicht live.
Manuell: Am 19.10.2026 haben wir die wichtigsten Seiten (Startseite, Leistungen, Preise, Referenzen, Ratgeber, Projekt-Konfigurator, Kontakt, Website-Check und die Rechtstexte) bei 390 und 1440 Pixel Breite vollständig mit der Tastatur durchlaufen. Jedes Bedienelement war erreichbar, hatte einen sichtbaren Fokus und war nicht verdeckt.
Nach dieser Selbstbewertung sind uns derzeit keine Barrieren bekannt. Ein ausführlicher Test mit Screenreadern steht noch aus. Sobald er gemacht ist, ergänzen wir sein Ergebnis hier.
Auf dieser Website gibt es keine PDF-Dokumente zum Herunterladen. Für Inhalte auf Websites anderer Anbieter, zu denen wir verlinken, sind diese Anbieter verantwortlich.
Rechtliche Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28.06.2025 Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten. Dazu gehören Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Verträge, die online mit Verbrauchern geschlossen werden.
Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht ab, auch nicht online. Für diese Website gilt die Pflicht aus dem BFSG deshalb nach unserer Einschätzung nicht. Wir setzen die Barrierefreiheit trotzdem freiwillig um.
Barrieren melden
Ist dir auf dieser Website eine Barriere aufgefallen oder brauchst du einen Inhalt in einer anderen Form? Dann melde dich bei uns:
- E-Mail: info@zeho-webvision.com
- Telefon: 0176 61582799
- Formular: Kontaktformular
Beschreib bitte kurz, auf welcher Seite du auf das Problem gestoßen bist und was nicht funktioniert hat. Wir melden uns persönlich bei dir und beheben die Barriere so schnell wie möglich.
Marktüberwachung
Für die Einhaltung des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig. Wenn du meinst, dass ein Angebot die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, kannst du dich dort melden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Website: www.mlbf-barrierefrei.de
Datum dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.09.2026 erstellt und am 19.10.2026 nach der manuellen Tastaturprüfung aktualisiert. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.