Was Portale kosten
Portale wie Airbnb und Booking.com bringen dir Gäste, die dich sonst nie gefunden hätten. Dafür behalten sie einen Teil jeder Buchung. Wie viel, steht in den Hilfeseiten der Anbieter:
| Portal | Gebühr für Gastgeber laut Anbieter |
|---|---|
| Airbnb, einheitliche Gebühr | die meisten Gastgeber zahlen 15,5 Prozent, die übrigen in der Regel 14 bis 16 Prozent |
| Airbnb, aufgeteilte Gebühr | die meisten Gastgeber zahlen 3 Prozent, Gäste zusätzlich 14,1 bis 16,5 Prozent der Zwischensumme |
| Booking.com | ein fester Prozentsatz je Buchung, abhängig von Land, Unterkunftsart und Vertrag |
Airbnb schreibt, dass es derzeit alle Gastgeber auf die einheitliche Gebühr umstellt. Dabei wird die gesamte Gebühr von deiner Auszahlung abgezogen. Bei Booking.com fällt die Provision laut Partnerhilfe auf den gesamten Buchungsbetrag an, also auch auf Zusatzgebühren wie die Endreinigung. Wer an Programmen wie Preferred Partner oder Visibility Booster teilnimmt, zahlt einen Aufschlag auf die Grundprovision.
Ein Rechenbeispiel mit der einheitlichen Airbnb-Gebühr: Von einer Buchung über 1.000 € bleiben dir bei 15,5 Prozent noch 845 €. Kommen zehn solcher Buchungen im Jahr zusammen, gehen 1.550 € an das Portal. Rechne dasselbe mit deinen eigenen Zahlen durch, bevor du entscheidest, wie viel Aufwand du in Direktbuchungen steckst.
Portale und eigene Website ergänzen sich
Die eigene Website ersetzt die Portale in der Regel nicht. Portale haben eine Reichweite, die du allein kaum erreichst. Die Website lohnt sich vor allem für Gäste, die dich schon kennen oder gezielt nach dir suchen: Stammgäste, Empfehlungen von Freunden und Gäste, die deinen Namen auf dem Schild am Haus gesehen haben.
Direktbuchungen sind auch nicht kostenlos. Du brauchst eine Website, eventuell eine Buchungssoftware und einen Zahlungsanbieter. Außerdem beantwortest du Anfragen selbst. Das Ziel ist deshalb ein höherer Anteil an Direktbuchungen, nicht der Ausstieg aus allen Portalen.
Eine häufige Frage ist, ob du auf der eigenen Website günstiger sein darfst. Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass die sogenannten engen Bestpreisklauseln von Booking.com kartellrechtswidrig waren. Diese Klauseln hatten Hotels verboten, Zimmer im eigenen Onlinevertrieb günstiger anzubieten als auf Booking.com. Laut BGH hatte Booking.com die Klausel schon seit Februar 2016 nicht mehr angewendet. Lies trotzdem die aktuellen Bedingungen deiner Portalverträge, bevor du Preise unterschiedlich gestaltest.
Was deine Website für Direktbuchungen braucht
Gäste wollen vor der Buchung genau wissen, was sie bekommen. Diese Bausteine gehören auf deine Website:
- Eine eigene Seite pro Wohnung. Mit Fotos, Größe, Zahl der Schlafplätze, Ausstattung und Lage. So passt jede Seite zu dem, wonach Gäste konkret suchen.
- Gesamtpreise. Gäste sollen auf einen Blick sehen, was ein Aufenthalt insgesamt kostet. Mehr dazu im Abschnitt zum Rechtlichen.
- Belegungskalender. Freie und belegte Zeiten, immer aktuell.
- Anfrage oder Buchung. Ein kurzes Formular oder eine Buchungsstrecke, die auch auf dem Handy gut funktioniert.
- Bedingungen. Anreise, Abreise, Hausregeln, Haustiere und Stornobedingungen.
- Direkter Kontakt. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, gut sichtbar.
Wie das aussehen kann, zeigt unsere Referenz Traumferien Ostfriesland. Die neue Website ist noch nicht live. Dort bekommt jede der 13 Ferienwohnungen eine eigene Seite, sortiert nach Haus. Die Preise stehen an einer zentralen Stelle und lassen sich ohne Programmierkenntnisse pflegen.
Belegungskalender: Anfrage oder Sofortbuchung
Beim Kalender gibt es drei gängige Wege:
| Lösung | So funktioniert es | Passt, wenn |
|---|---|---|
| Kalender mit Anfrageformular | Der Gast sieht freie Zeiten und schickt eine Anfrage. Du bestätigst selbst. | du wenige Wohnungen hast und persönlichen Kontakt magst |
| Sofortbuchung mit Zahlung | Der Gast bucht und zahlt direkt auf deiner Website. | du viele Buchungen hast und wenig Zeit für Abstimmung |
| Buchungssoftware mit Kalenderabgleich | Eine Software gleicht Belegung und Preise zwischen Website und Portalen ab. | du auf mehreren Portalen und der eigenen Website vermietest |
Am wichtigsten ist, dass alle Kalender zusammenpassen. Airbnb bietet dafür einen Abgleich per iCal-Link an. Das ist eine Kalenderadresse, die auf .ics endet. Du kannst damit Belegungen in andere Kalender exportieren und aus ihnen importieren. Laut Airbnb aktualisiert sich der Kalender dabei alle drei Stunden automatisch.
Das heißt auch: Zwischen zwei Abgleichen kann dieselbe Zeit über zwei Kanäle gebucht werden. Mit dem Anfrage-Modell bestätigst du jede Buchung selbst und fängst solche Überschneidungen ab. Bei Sofortbuchungen über mehrere Kanäle ist eine Software mit schnellerem Abgleich sicherer.
Rechtliches im Überblick
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die folgenden Punkte sind ein allgemeiner Überblick. Für deine Website lässt du die Texte im Zweifel von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.
- Impressum. Wer geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt, digitale Dienste anbietet, muss nach § 5 DDG unter anderem Name, Anschrift und E-Mail-Adresse leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar angeben.
- Gesamtpreis. Wer als Unternehmer Verbrauchern Leistungen anbietet, muss nach § 3 PAngV den Gesamtpreis angeben. Das ist laut § 2 PAngV der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Nach dieser Definition gehören auch Pflichtkosten dazu, etwa eine Endreinigung, die jeder Gast zahlen muss.
- Kein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gibt es bei Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen bestimmten Zeitraum vorsieht. Wie Gäste stornieren können, legst du deshalb in deinen Bedingungen fest.
- Buchungsbutton. Buchen Verbraucher online zahlungspflichtig, muss der Button nach § 312j Abs. 3 BGB gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
- Datenschutz. Du brauchst eine Datenschutzerklärung. Setzt du Statistik oder eingebettete Fremdinhalte ein, kann ein Cookie-Banner nötig sein. Mehr dazu im Ratgeber Cookie-Banner richtig umsetzen.
- Barrierefreiheit. Online-Buchungen für Verbraucher können unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Details im Ratgeber BFSG: Muss meine Website barrierefrei sein?.
- Regeln vor Ort. Anmeldung, Genehmigungen und Abgaben wie ein Gästebeitrag sind je nach Gemeinde verschieden. Frag direkt bei deiner Gemeinde nach.
Wie Gäste deine Website finden
Eine Website allein bringt noch keine Buchungen. Diese Wege führen Gäste zu dir:
- Stammgäste ansprechen. Ein Hinweis auf deine Website in der Gästemappe oder auf der Rechnung erinnert zufriedene Gäste daran, beim nächsten Mal direkt zu buchen. Beachte dabei die Regeln der Portale für die Kommunikation mit Gästen.
- Google. Mit dem Programm „Ferienunterkünfte auf Google“ kannst du Preise, Verfügbarkeit, Fotos und Beschreibungen bei Google zeigen. Über kostenlose Buchungslinks gelangen Nutzer direkt auf deine Website, Google berechnet dafür laut eigener Hilfe keine Gebühren. Die Daten kommen laut Google von sogenannten Partnern für Ferienunterkünfte. Frag deinen Anbieter für Buchungssoftware, ob er dazugehört.
- Inhalte für Gäste. Tipps zur Anreise, zu Ausflügen und zur Region beantworten Fragen, die Gäste vor der Buchung haben. Traumferien Ostfriesland bekommt dafür einen eigenen Ferienratgeber.
- Empfehlungen. Eine kurze, gut merkbare Webadresse lässt sich leicht weitersagen.
Schritt für Schritt zur Direktbuchung
- Zahlen sammeln. Wie viele Buchungen kamen im letzten Jahr über welches Portal? Was hast du an Gebühren gezahlt?
- Preise und Bedingungen festlegen. Gesamtpreise, Stornobedingungen, Hausregeln.
- Kalenderlösung wählen. Anfrage, Sofortbuchung oder Buchungssoftware, je nach Zahl der Wohnungen und Kanäle.
- Website aufbauen. Eine Seite pro Wohnung, Kalender, Anfrage oder Buchung, Kontakt.
- Rechtstexte prüfen lassen. Impressum, Datenschutzerklärung, Buchungsbedingungen.
- Gäste informieren. Hinweise in der Wohnung, auf der Rechnung und im Gespräch.
- Ergebnis messen. Notiere zu jeder Buchung den Kanal und vergleiche nach einer Saison.
Websites für Ferienvermietung bei ZEHO Webvision
ZEHO Webvision baut Websites für Ferienvermieter, mit eigener Seite pro Wohnung und Preisen, die du selbst pflegst. Mehr dazu findest du unter Ferienvermietung. Was das im Monat kostet, steht unter Preise.