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Ratgeber: Leitfäden für Branchen

Die Website für Handwerksbetriebe: Leitfaden

Eine gute Website für einen Handwerksbetrieb beantwortet drei Fragen sofort: Was machst du, wo arbeitest du und wie erreicht man dich? Dazu gehören Seiten für deine Leistungen, echte Fotos eigener Arbeiten, eine gut sichtbare Telefonnummer, ein kurzes Anfrageformular und ein vollständiges Impressum. Auf dem Smartphone muss alles funktionieren, denn Google nutzt für Indexierung und Ranking die mobile Version.

Von Ryan Hofstetter

Veröffentlicht am · Aktualisiert am

Was Kunden auf der Website eines Handwerksbetriebs suchen

Wer einen Handwerker sucht, hat oft ein konkretes Problem: Das Bad soll neu, die Heizung fällt aus, das Dach ist undicht. Auf deiner Website will diese Person in wenigen Sekunden drei Dinge wissen:

  1. Machst du das, was ich brauche? Deine Leistungen müssen sofort erkennbar sein, in den Worten deiner Kunden.
  2. Kommst du zu mir? Dein Einsatzgebiet gehört gut sichtbar auf die Seite, mit den Orten, in denen du arbeitest.
  3. Wie erreiche ich dich? Telefonnummer und Anfrageformular dürfen nicht erst gesucht werden müssen.

Erst danach zählen Details wie Referenzen, Team und Geschichte des Betriebs. Beantworte diese drei Fragen deshalb oben auf der Startseite.

Diese Seiten braucht dein Betrieb

Für viele Handwerksbetriebe reicht ein klarer Aufbau mit wenigen Seiten:

Seite Was draufsteht Warum sie wichtig ist
Startseite Was du machst, wo du arbeitest, Telefon und Anfrage Hier entscheiden Besucher, ob sie bleiben
Leistungen Eine eigene Seite je Hauptleistung, zum Beispiel Bad, Heizung, Fenster Kunden suchen nach einer Leistung, nicht nach deinem Firmennamen
Referenzen oder Projekte Fotos fertiger Arbeiten mit kurzer Beschreibung Zeigt, was Kunden von dir erwarten können
Über uns Inhaber, Team, Meisterbrief oder Ausbildung, Geschichte Menschen beauftragen Menschen
Ablauf Wie ein Auftrag abläuft, vom Anruf bis zur Abnahme Nimmt Unsicherheit vor dem ersten Kontakt
Kontakt Telefon, E-Mail, Formular, Adresse, Erreichbarkeit Der Weg zur Anfrage
Impressum und Datenschutz Pflichtangaben Gesetzlich vorgeschrieben

Ein Beispiel aus unserer Arbeit: Für M+L Dienstleistung, einen Sanierungsbetrieb aus Dinslaken, haben wir Leistungsseiten für Innenausbau, Bäder und Sanitär, Bodenarbeiten, Malerarbeiten sowie Türen, Fenster und Trockenbau gebaut. Dazu kommen ein Abschnitt, der den Projektablauf Schritt für Schritt erklärt, häufige Fragen auf der Startseite und die Telefonnummer im Kopf jeder Seite. Die ganze Referenz findest du unter M+L Dienstleistung.

Anfragen leicht machen, vor allem auf dem Smartphone

Google nutzt für Indexierung und Ranking die mobile Version einer Website. Das nennt man Mobile-First-Indexierung. Plane deine Website deshalb vom Smartphone aus:

  • Telefonnummer antippbar machen. Ein Tipp auf die Nummer startet den Anruf.
  • Telefonnummer oben platzieren. Im Kopf jeder Seite, nicht nur im Kontakt.
  • Erreichbarkeit nennen. Zu welchen Zeiten nimmst du ab? Wann rufst du zurück?
  • Formular kurz halten. Name, Telefon oder E-Mail, Ort und eine kurze Beschreibung reichen für den ersten Kontakt. Jedes weitere Pflichtfeld ist eine Hürde.
  • Fotos im Formular erlauben. Ein Foto des Schadens sagt oft mehr als eine lange Beschreibung. Prüfe dabei, wie du die Bilder datenschutzgerecht speicherst.
  • Schnelle Ladezeiten. Große, unkomprimierte Fotos bremsen eine Seite oft aus. Verkleinere Bilder vor dem Hochladen.

Teste deine Website selbst auf dem Handy: Findest du in zehn Sekunden die Telefonnummer und die Leistung, die ein Kunde sucht?

In deiner Region gefunden werden

Viele Handwerksbetriebe arbeiten in einem festen Umkreis. Dann zählt für dich vor allem die Suche mit Ortsbezug, etwa „Badsanierung Moers“. Drei Bausteine helfen dabei:

1. Das Google-Unternehmensprofil. Es zeigt deinen Betrieb in Google Maps und neben den Suchergebnissen. Fährst du zum Kunden und hast kein Ladenlokal, blendest du laut Google deine Adresse aus und gibst ein Einzugsgebiet an. Wie du das Profil anlegst und pflegst, steht im Ratgeber Google-Unternehmensprofil einrichten und pflegen.

2. Gleiche Firmendaten überall. Name, Adresse und Telefonnummer sollten auf deiner Website, im Unternehmensprofil und in Verzeichnissen genau gleich geschrieben sein. Ein Firmenname mit angehängten Suchbegriffen wie „Müller Sanitär Heizung Notdienst Moers“ verstößt gegen die Richtlinien von Google, wenn dein Betrieb nicht so heißt.

3. Strukturierte Daten. Strukturierte Daten sind zusätzliche Angaben im Code deiner Website, die Suchmaschinen maschinell lesen. Für lokale Betriebe gibt es dafür den Typ LocalBusiness. Google verlangt darin mindestens Name und Adresse und empfiehlt Telefonnummer, Öffnungszeiten, Koordinaten und die Adresse der Website.

Laut Google hängt das lokale Ranking von Relevanz, Entfernung und Bekanntheit ab. Auf die Entfernung hast du keinen Einfluss. Relevanz verbesserst du mit klaren Leistungsseiten, Bekanntheit mit Rezensionen und einem gepflegten Auftritt.

Pflichtangaben: Impressum und Datenschutzerklärung

Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gehören unter anderem dazu:

  • Name und Anschrift, bei einer GmbH auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme, darunter eine E-Mail-Adresse
  • der Registereintrag mit Registernummer, falls du eingetragen bist
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls du eine hast
  • bei Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung die zuständige Aufsichtsbehörde
  • bei reglementierten Berufen die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt dem Staat, der sie verliehen hat, sowie die berufsrechtlichen Regelungen

Welche der letzten beiden Punkte für dein Gewerk gelten, ist nicht immer eindeutig. Frag im Zweifel bei deiner Handwerkskammer nach.

Sobald deine Website personenbezogene Daten verarbeitet, etwa über das Anfrageformular, brauchst du außerdem eine Datenschutzerklärung. Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt unter anderem Angaben zu Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, zu Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung und zu Empfängern der Daten.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Lass Impressum und Datenschutzerklärung im Zweifel prüfen.

Barrierefreiheit: Gilt das BFSG für dich?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Vielleicht fragst du dich, ob deine Website jetzt barrierefrei sein muss. Für viele kleine Betriebe gibt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine beruhigende Einschätzung:

  • Eine reine Präsentationswebsite, die informiert oder für Leistungen wirbt, sollte laut Bundesfachstelle nicht unter das BFSG fallen.
  • Dienstleistungen, die ausschließlich an Unternehmen gehen, sind laut Bundesfachstelle in der Regel nicht betroffen.
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Absatz 3 BFSG ausgenommen. Gemeint sind nach § 2 BFSG Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Anders kann es aussehen, wenn Verbraucher über deine Website direkt einen Vertrag schließen, zum Beispiel in einem Onlineshop. Unabhängig vom Gesetz lohnt sich ein barrierefreier Aufbau trotzdem: Klare Überschriften, gut lesbare Kontraste und große Schaltflächen helfen allen Besuchern, auch älteren Kunden. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Nach dem Start: die Website aktuell halten

Eine Website, deren letzte Neuigkeit drei Jahre alt ist, kann wie ein verlassener Betrieb wirken. Diese Punkte solltest du regelmäßig pflegen:

  • Fotos neuer Projekte. Ein Foto von jeder größeren Baustelle, mit Einverständnis des Kunden.
  • Öffnungszeiten und Urlaub. Betriebsferien gehören auf die Website und ins Unternehmensprofil.
  • Leistungen. Neue Leistungen ergänzen, nicht mehr angebotene entfernen.
  • Stellenangebote. Suchst du Fachkräfte oder Auszubildende? Eine eigene Seite dafür ist schnell angelegt.
  • Rezensionen. Antworte im Unternehmensprofil auf jede Bewertung.

Plane dafür einen festen Termin im Monat ein. Wenn du das nicht selbst machen willst, kläre vorab, wer es übernimmt und was es kostet.

Unterstützung von ZEHO Webvision

ZEHO Webvision baut Websites für Handwerksbetriebe ab 39 € netto im Monat, ohne Einrichtungsgebühr und monatlich kündbar. Mehr dazu liest du unter Homepage für Handwerker, alle Pakete stehen unter Preise.

Häufige Fragen

Braucht ein kleiner Handwerksbetrieb überhaupt eine Website?

Eine Website ist keine Pflicht. Sie ist aber der Ort, an dem du selbst bestimmst, wie dein Betrieb dargestellt wird. Zusammen mit dem Google-Unternehmensprofil hilft sie Interessenten, dich zu finden und einzuschätzen.

Welche Angaben gehören ins Impressum eines Handwerksbetriebs?

Nach § 5 DDG unter anderem Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, falls vorhanden Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei reglementierten Berufen kommen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen dazu. Das ist keine Rechtsberatung.

Muss meine Handwerker-Website barrierefrei sein?

Eine reine Präsentationswebsite, die informiert und für Leistungen wirbt, fällt laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Regel nicht unter das BFSG. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ohnehin ausgenommen. Das ist keine Rechtsberatung.

Welche Fotos eignen sich für die Website?

Echte Fotos von dir, deinem Team, deinen Fahrzeugen und vor allem von fertigen Arbeiten. Sie zeigen, was Kunden von dir erwarten können. Bilder aus Datenbanken wirken austauschbar.

Quellen

  1. Google Search Central: Mobile-First-Indexierung (developers.google.com)
  2. Google Search Central: Strukturierte Daten für lokale Unternehmen (LocalBusiness) (developers.google.com)
  3. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google (support.google.com)
  4. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Lokales Ranking bei Google verbessern (support.google.com)
  5. § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de)
  6. Art. 13 DSGVO: Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten (dsgvo-gesetz.de)
  7. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)
  8. § 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
  9. § 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) (gesetze-im-internet.de)

Wie steht deine Website da?

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